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Kanton Basel-Landschaft erlässt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Mitteilung vomDie anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:- Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
DateienLinks - Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
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Update: Kanton Basel-Landschaft erlässt neue zusätzliche Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit
Mitteilung vom -
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Kanton Basel-Landschaft erlässt Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit
Mitteilung vomLinks -
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Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 09.06.2026
Mitteilung vomDateien -
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Gemeinsames Bekämpfungs- und Entsorgungskonzept invasiver Neophyten
Mitteilung vomIn Anhang finden Sie den Flyer betreffend Gemeinsames Bekämpfungs- und Entsorgungskonzept invasiver Neophyten.
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Informationen für Pilzsammler
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Planauflege - Gemeinde Hemmiken, Revision Zonenvorschriften Siedlung
Mitteilung vomDie Einwohnergemeindeversammlung vom 25. März 2026 hat als Bestandteil der Revision der Zonenvorschriften Siedlung nachfolgende Planungsdokumente beschlossen:
- Zonenplan Siedlung, Gesamtrevision 2026, Teilpläne Nutzungszonen und Gewässerraum;
- Zonenreglement Siedlung, Gesamtrevision 2026;
- Strassennetzplan Siedlung, Gesamtrevision 2026;
- Zonenplan Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS – Teilpläne Nutzungszonen und Gewässerraum
- Zonenreglement Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS
- Bau- und Strassenlinienplan Gesamtes Baugebiet, Mutation Büelweg 2;
Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) für die auflagepflichtigen Dokumente (Zonenplan Siedlung, Gesamtrevision 2026; Zonenreglement Siedlung, Gesamtrevision 2026; Zonenplan Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS – Teilpläne Nutzungszonen und Gewässerraum; Zonenreglement Landschaft, Mutation Gesamtrevision ZVS; Bau- und Strassenlinienplan Gesamtes Baugebiet, Mutation Büelweg 2) findet vom 26. Mai 2026 bis 26. Juni 2026 statt.
Die Unterlagen können während den üblichen Schalterstunden (jeweils dienstags, 17:00 bis 19:00 Uhr) auf der Gemeindeverwaltung Hemmiken eingesehen werden. Abweichende Einsichtstermine können mit der Gemeindeverwaltung Buus (Tel.: +41 61 845 10 00) telefonisch vereinbart werden.
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Hemmiken unter www.hemmiken.ch abrufbar. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Dossier.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.
Der Gemeinderat
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Erklärvideo zur kantonalen Abstimmung vom 14. Juni 2026
Mitteilung vomDie Landeskanzlei setzt Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein, um die Inhalte über die an der Urne entschieden wird, möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Die Videos für die kantonalen Abstimmungen und der Ersatzwahl für den Regierungsrat vom 14. Juni 2026 stehen zur Verfügung. Diese sind auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar: www.bl.ch/abstimmungsvideos und www.bl.ch/social-media (Übersicht kant. Social-Media-Kanäle).
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Fahrplananhörung 2027
Mitteilung vomVom 22. Mai bis 9. Juni 2026 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026) im Internet publiziert auf öv-info.ch.
Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen.
Anschliessend überprüft der Kanton die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.