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Bürgergemeinde Hemmiken - Einladung Bürgergemeindeversammlung 28.11.2025
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Fahrplanwechsel 14. Dezember 2025
Mitteilung vomIm Kanton Basel-Landschaft sind auf den Fahrplanwechsel vom 14. Dezember 2025 folgende Änderungen geplant.
- Im Laufental und Schwarzbubenland wird das ÖV-Angebot markant ausgebaut. Auf der Bahnstrecke Basel–Laufen–Biel profitieren Reisende neu von einem Halbstundentakt im Fernverkehr. PostAuto erweitert das Angebot um rund 35 Prozent und sorgt zusammen mit der SBB für die grössten Verbesserungen im öffentlichen Verkehr der Nordwestschweiz seit der Einführung von Bahn 2000. Fahrgäste profitieren von dichteren Takten, längeren Betriebszeiten, optimierten Anschlüssen und neuen Direktverbindungen.
- Im Oberbaselbiet halten die Schnellzüge der Linie IR37 Basel–Liestal–Sissach–Aarau–Zürich neu auch in Gelterkinden. PostAuto baut das Angebot entsprechend aus und sorgt in Gelterkinden für ideale Anschlüsse an den IR37 nach Basel.
Mit dem neuen Konzept ändern die Linien und die Strecken im Laufental und Schwarzbubenland. Wir bitten die Fahrgäste, sich frühzeitig im Online-Fahrplan über ihre neuen Verbindungen zu informieren.
Alle Infos zu den einzelnen Linien gibt es unter www.postauto.ch/fahrplanwechsel/bl.
Die nicht aufgeführten Linien wurden nicht oder nur minimal verändert.
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Amtliches Informationsblatt zu den Regierungsratswahlen steht im Internet zur Verfügung und kann bei der Landeskanzlei bestellt werden
Mitteilung vomDie Unterlagen für die Nachwahl eines Regierungsmitglieds wurden zusammen mit den Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigen zugestellt. Weil der erste Wahlgang und die Nachwahl so nahe beieinander liegen, war es nicht möglich, ein amtliches Informationsblatt mit den gemeldeten Kandidaturen mitzuschicken. Deshalb ist auf dem Wahlzettel ein QR-Code aufgedruckt, der zur kantonalen Internetseite führt, wo das Informationsblatt publiziert ist. Das Informationsblatt kann bei der Landeskanzlei telefonisch oder per E-Mail bestellt werden und wird zudem als Inserat in regionalen Tageszeitungen publiziert.
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Ormalingen: Böschung an Hemmikerstrasse wird gesichert
Mitteilung vomAb Montag, 3. November 2025 wird an der Hemmikerstrasse in Ormalingen die bergseitige Böschung gesichert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte Dezember. Während den Arbeiten regelt eine Lichtsignalanlage den Verkehr. Zeitweise muss die Strasse gesperrt werden.
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Neuerungen Sammlung und Transport des Siedlungsmonopolabfalls
Mitteilung vomDer OBAV geht ab 1. Januar 2026 neue Wege. Seit geraumer Zeit wurde der Siedlungsabfall aus dem OBAV-Gebiet nicht mehr per Bahnverlad in die Kehrichtverbrennungsanlage nach Basel transportiert. Im Sinne des statutarischen Grundsatzes einer ökologischen und wirtschaftlichen Führung des Zweckverbandes wurde nach neuen Lösungen gesucht. Ab 1. Januar 2026 wird der in den 13 OBAV-Gemeinden gesammelte Kehricht nach Bubendorf zur EZB AG gebracht. Dort wird er auf einen grossen Elektro-LKW umgeladen und in die KVA nach Basel transportiert. In der Folge wurde im Sommer der Auftrag für die Sammlung und den Transport des Kehrichts in den OBAV-Gemeinden öffentlich ausgeschrieben. Die Firma Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG (AGSE AG) unterbreitete mit dem Einsatz eines Dieselfahrzeuges EURO 6 das wirtschaftlich günstigste Angebot und erhielt den Auftrag. Der für zwei Jahre abgeschlossene Vertrag wurde jüngst unterzeichnet. Die AGSE AG verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Abfallbereich und arbeitet für viele Baselbieter Gemeinden.
Geschäftsstelle OBAV
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EBL Delegiertenwahlen 2025: Wahlvorschläge Hemmiken
Mitteilung vomIm Herbst dieses Jahres finden die Neuwahlen der Delegierten unserer Genossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2030 statt. Die Wahlen erfolgen durch Stimmabgabe per Post. Stimmberechtigt sind alle am 1. März 2025 im Mitgliederverzeichnis eingetragenen Genossenschafter, die im Zeitpunkt der Wahl das Domizil in der Schweiz haben. Den Stimmberechtigten wird das Wahlmaterial zusammen mit einer Erläuterung rechtzeitig zugestellt. Die Auswertung der Wahl erfolgt durch ein vom Verwaltungsrat bestelltes Wahlbüro. Das Wahlreglement können Sie über www.ebl.ch aufrufen oder bei uns gerne in gedruckter Version anfordern.
Ihr Wahlkreis hat Anspruch auf 2 Delegierte.
Alle Personen, welche privates Eigentum an Grundstücken/Gebäuden haben, welche an das Stromnetz der EBL angeschlossen sind und von der EBL als Lieferantin mit Strom versorgt werden, können Genossenschafter sein und wären somit als Delegierte wählbar. Zu beachten gilt, dass man nicht automatisch Genossenschafter-/in wird. Die Personen werden beim Bau oder Erwerb der Liegenschaft von EBL angefragt, ob sie Genossenschafter werden möchten oder nicht und mussten bei Zusage ein Beitrittsformular unterzeichnen.
Zudem muss man per 1.3. des jeweiligen Wahljahres (also aktuell 01.03.2025) Genossenschafter sein, um wählbar zu sein.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung Hemmiken.
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Infobus der Pro Senectute
Mitteilung vomDie APG-Versorgungsregion Farnsbergplus lädt herzlich ein am Freitag, 05.09.2025 von 13 bis 17 Uhr auf dem Gemeindeplatz in Buus.
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