Seit dem 1. Januar 2024 fördert der Kanton Basel-Landschaft den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit der neuen Bausparprämie. Grundlage hierfür ist das revidierte kantonale Wohnbauförderungsgesetz.
Um dieses attraktive Förderinstrument bekannt zu machen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. In der bisherigen Kommunikation haben wir bereits mehrfach den Austausch mit Banken und Finanzinstituten gesucht und die Öffentlichkeit über verschiedene Medienkanäle informiert. Mit der zusätzlichen Verankerung in den Gemeinden kann die Reichweite nun gezielt weiter erhöht werden. Unser Ziel ist es, insbesondere die jungen Erwachsenen in unserem Kanton direkt zu erreichen und sie beim Einstieg in das Wohneigentum zu unterstützen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Zielgruppe die Anspruchsbedingungen nach dem Verlassen des Elternhauses erfüllt, ist hoch.
Die Bausparprämie zeichnet sich dadurch aus, dass sie als einmaliger Beitrag von bis zu CHF 25'000.- vergeben wird, sofern die Voraussetzungen für den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum erfüllt sind. Diese Förderung ist eng an den Abschluss eines entsprechenden Sparkontos oder -vertrags geknüpft, wodurch junge Menschen gezielt zum langfristigen Vermögensaufbau für Eigenheimzwecke motiviert werden.