Archiv Mitteilungen
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Entsprechende dem neuen kantonalen Wildtier- und Jagdgesetz werden im gesamten Kanton neue Wildruhegebiete ausgeschieden. Mit der Ausscheidung von Wildruhegebieten sollen den Wildtieren ungestörte Rückzugsorte geboten werden. In Wildruhegebieten ist bereits heute die nächtliche Störung durch Licht und Lärm, das Verlassen der Waldstrassen und ausgeschilderten Wanderwege, das Ableinen von Hunden und das Überfliegen mit Drohnen bis auf wenige Ausnahmen untersagt.
Das Deponieren von Baumschnitt auf Ebnet beim alten Reservoir ist noch bis Ostermontag, 10.04.2023, möglich. Ab dem 11.04.2023 darf kein Material mehr deponiert werden.
Besten Dank.
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten verzichtet werden. Auch gilt es, die Dämmerung und Nacht den Tieren im Wald zu überlassen.
Die App OBAV-News ermöglicht eine schnellere Kommunikation. Sie ist als Informations-Plattform zu sehen, auf welcher die Nutzer schnell zu den jeweiligen Informationen wie Störungen oder Verzögerungen bei der Kehrichtabfuhr kommen.
Ist das gesamte OBAV-Gebiet betroffen, ist im Titel jeweils keine Gemeinde aufgeführt. Ansonsten sind die entsprechenden Gemeinden bereits im Titel ersichtlich.
Gemeindeverwaltung Hemmiken
Buusnerstrasse 3
4465 Hemmiken
Dienstag 18.00 - 19.45 Uhr
Freitag 09.00 - 11.30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Buus Tel. 061 845 10 00