Archiv Mitteilungen
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Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere im Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen, während der Dämmerung und in der Nacht, verzichtet werden.
Nächste Woche (KW13) wird die Fa Kym das Material hacken und abführen – ab dem Zeitpunkt vom Hacken, darf kein Material mehr deponiert werden.
Gemeinderat Hemmiken
Gemeindeverwaltung Hemmiken
Buusnerstrasse 3
4465 Hemmiken
Dienstag 18.00 - 19.45 Uhr
Freitag 09.00 - 11.30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Buus Tel. 061 845 10 00