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EBL Delegiertenwahlen 2025: Wahlvorschläge Hemmiken
Mitteilung vomIm Herbst dieses Jahres finden die Neuwahlen der Delegierten unserer Genossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2030 statt. Die Wahlen erfolgen durch Stimmabgabe per Post. Stimmberechtigt sind alle am 1. März 2025 im Mitgliederverzeichnis eingetragenen Genossenschafter, die im Zeitpunkt der Wahl das Domizil in der Schweiz haben. Den Stimmberechtigten wird das Wahlmaterial zusammen mit einer Erläuterung rechtzeitig zugestellt. Die Auswertung der Wahl erfolgt durch ein vom Verwaltungsrat bestelltes Wahlbüro. Das Wahlreglement können Sie über www.ebl.ch aufrufen oder bei uns gerne in gedruckter Version anfordern.
Ihr Wahlkreis hat Anspruch auf 2 Delegierte.
Alle Personen, welche privates Eigentum an Grundstücken/Gebäuden haben, welche an das Stromnetz der EBL angeschlossen sind und von der EBL als Lieferantin mit Strom versorgt werden, können Genossenschafter sein und wären somit als Delegierte wählbar. Zu beachten gilt, dass man nicht automatisch Genossenschafter-/in wird. Die Personen werden beim Bau oder Erwerb der Liegenschaft von EBL angefragt, ob sie Genossenschafter werden möchten oder nicht und mussten bei Zusage ein Beitrittsformular unterzeichnen.
Zudem muss man per 1.3. des jeweiligen Wahljahres (also aktuell 01.03.2025) Genossenschafter sein, um wählbar zu sein.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung Hemmiken.
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Revision Zonenvorschriften Siedlung, Einladung zur Bevölkerungsorientierung und Vernehmlassung
Mitteilung vomDie Gemeinde passt ihre Ortsplanung den neuen Verhältnissen (kommunale Bedürfnisse, neue übergeordnete Gesetzgebung, kantonale Vorgaben, etc.) an. Dazu hat der Gemeinderat im Jahr 2021 beschlossen, eine Gesamtrevision anzugehen, welche von der Sutter Ing.- und Planungsbüro AG fachlich begleitet wurde.
In der Zwischenzeit entstand ein Planungsentwurf bestehend aus den neuen Dokumenten Zonenplan Siedlung, Zonenreglement Siedlung und Strassennetzplan Siedlung sowie Mutationen von geringfügigen Änderungen vom Zonenplan Landschaft, Zonenreglement Landschaft und Bau- und Strassenlinienplan. Der Planungsinhalt wurde auch bereits mit den kantonalen Amtsstellen bereinigt.
Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens werden nun die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über den Planungsentwurf orientiert und zur Vernehmlassung eingeladen. Dazu hat der Gemeinderat folgenden Ablauf festgelegt:
Schalterstunden
Gemeindeverwaltung18. August bis 16. September 2025
Einsicht Dokumente:
Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen
(ohne Erläuterungen)Internet
18. August bis 16. September 2025
Einsicht Dokumente:
Die Unterlagen können während der Vernehmlassungsfrist auf dieser Homepage eingesehen werden.
Dienstag, 26. August 2025
19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle
Informationsabend:
Vorstellung Planungsentwurf und Erläuterungen durch den Gemeinderat und die Planer, Diskussion
Montag, 8. September 2025
Zwischen 19:30 Uhr und 20:30 Uhr in der Mehrzweckhalle
Fragerunde:
Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen, Beantwortung von Fragen durch Gemeinderat und Planer
Bis 16. September 2025 Vernehmlassungsfrist:
Eingaben zum Planungsentwurf sind schriftlich bis am 16. September 2025 an den Gemeinderat zu richten.
Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird die Planungsvorlage allenfalls bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit gemäss Raumplanungs- und Baugesetz werden die neuen Planungsdokumente mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig.
Der Gemeinderat und die Planer hoffen auf eine rege Beteiligung am vorliegenden Vernehmlassungsverfahren.
Der Gemeinderat
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Infobus der Pro Senectute
Mitteilung vomDie APG-Versorgungsregion Farnsbergplus lädt herzlich ein am Freitag, 05.09.2025 von 13 bis 17 Uhr auf dem Gemeindeplatz in Buus.
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Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2025
Mitteilung vom -
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Entsorgung invasiver Neophyten
Mitteilung vomDas Pflanzenmaterial invasiver Neophyten aus den Gemeinden Buus, Maisprach, Hemmiken, Rickenbach und Wintersingen kann ab dem 5. Mai 2025 in der Wibitalgrube der Gemeinde Buus in einem speziellen Container deponiert werden. Der Container wird bis zum 08.11.2025 für die Bevölkerung zugänglich sein.
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