Ausscheidung neuer Wildruhegebiete

Entsprechende dem neuen kantonalen Wildtier- und Jagdgesetz werden im gesamten Kanton neue Wildruhegebiete ausgeschieden. Mit der Ausscheidung von Wildruhegebieten sollen den Wildtieren ungestörte Rückzugsorte geboten werden. In Wildruhegebieten ist bereits heute die nächtliche Störung durch Licht und Lärm, das Verlassen der Waldstrassen und ausgeschilderten Wanderwege, das Ableinen von Hunden und das Überfliegen mit Drohnen bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Die Jagd ist eingeschränkt möglich und es kann pro Jahr eine bewilligungspflichtige Freizeitveranstaltung von öffentlichem Interesse bewilligt werden, sofern diese die Wildtiere nicht übermässig stört. 

In diesem Jahr soll die Ausscheidung in den Gemeinden Anwil, Hemmiken, Rothenfluh, Oltingen, Ormalingen und Wenslingen stattfinden. Dafür wird im Mai durch das Amt für Wald ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Interessensgruppen (Forst, Jagd, Landwirtschaft, Freizeitnutzung, Naturschutz, Einwohner- und Bürgergemeinden) durchgeführt. Die breite Bevölkerung wird informiert, sobald die Wildruhegebiete neu ausgeschieden sind. Allfällige betroffene Eigentümer und Pächter werden vor der definitiven Ausscheidung informiert und haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Bei Fragen steht das Amt für Wald beider Basel gerne zur Verfügung.

Datum