Mitteilung vom
Die Unterlagen für die Nachwahl eines Regierungsmitglieds wurden zusammen mit den Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigen zugestellt. Weil der erste Wahlgang und die Nachwahl so nahe beieinander liegen, war es nicht möglich, ein amtliches Informationsblatt mit den gemeldeten Kandidaturen mitzuschicken. Deshalb ist auf dem Wahlzettel ein QR-Code aufgedruckt, der zur kantonalen Internetseite führt, wo das Informationsblatt publiziert ist. Das Informationsblatt kann bei der Landeskanzlei telefonisch oder per E-Mail bestellt werden und wird zudem als Inserat in regionalen Tageszeitungen publiziert.
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