Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
- Ausländerausweis