Bedingtes Feuerverbot

30-04-2020

 

Die Waldbrandgefahr wird im Laufental und dem Unterbaselbiet als «erheblich» beurteilt (Stufe 3). Im Oberbaselbiet wird die Waldbrandgefahr als «mässig» beurteilt (Stufe 2).
Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbe-sondere in südost- bis südwestexponierten Lagen. Bei zunehmendem Wind und / oder in Lagen mit ei-nem grossen Anteil dürrer Vegetation kann die Waldbrandgefahr lokal höher sein.