Aufhebung bedingtes Feuerverbot
Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist per 14. Mai 2020 aufgehoben.
Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist per 14. Mai 2020 aufgehoben.
Aufgrund der aktuellen Lage findet die Styroporsammlung am 09.05.2020 nicht statt.
Die Waldbrandgefahr wird im Laufental und dem Unterbaselbiet als «erheblich» beurteilt (Stufe 3). Im Oberbaselbiet wird die Waldbrandgefahr als «mässig» beurteilt (Stufe 2).
Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbe-sondere in südost- bis südwestexponierten Lagen. Bei zunehmendem Wind und / oder in Lagen mit ei-nem grossen Anteil dürrer Vegetation kann die Waldbrandgefahr lokal höher sein.
Während der Brut- und Setz-Zeit müssen Hunde im Wald und in der Nähe vom Wald an die Leine.
Bitte die Waldwege nicht verlassen.
Mehr dazu unter: Medientmitteilung Kanton
Gemeindeverwaltung Hemmiken
Buusnerstrasse 3
4465 Hemmiken
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Buus Tel. 061 845 10 00