Abmeldung

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können,  müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
 
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum
- Ausländerausweis