Ausscheidung neuer Wildruhegebiete

13-04-2023

Entsprechende dem neuen kantonalen Wildtier- und Jagdgesetz werden im gesamten Kanton neue Wildruhegebiete ausgeschieden. Mit der Ausscheidung von Wildruhegebieten sollen den Wildtieren ungestörte Rückzugsorte geboten werden. In Wildruhegebieten ist bereits heute die nächtliche Störung durch Licht und Lärm, das Verlassen der Waldstrassen und ausgeschilderten Wanderwege, das Ableinen von Hunden und das Überfliegen mit Drohnen bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Baumschnitt

03-04-2023

Das Deponieren von Baumschnitt auf Ebnet beim alten Reservoir ist noch bis Ostermontag, 10.04.2023, möglich. Ab dem 11.04.2023 darf kein Material mehr deponiert werden.

Besten Dank.

 

Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere

03-04-2023

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten verzichtet werden. Auch gilt es, die Dämmerung und Nacht den Tieren im Wald zu überlassen.