Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe!

Wildtiere und ihr Nachwuchs sind in der Brut- und Setzzeit besonders anfällig für Stress und Störungen. Sie bringen in dieser Zeit ihre Jungen auf die Welt. Deshalb gilt in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe.

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